Trickreiche Steuersparmodelle des US-Finanzriesen BlackRock bescheren der EU jedes Jahr Einnahmeverluste in zweistelliger Millionenhöhe. Das zeigt eine Studie, die dem ARD-Studio Brüssel und der Süddeutschen Zeitung exklusiv vorliegt.
Der weltweit größte Vermögensverwalter BlackRock ist auch in Sachen Steuerminimierung vorn dabei. Es sei ein aggressives, aber rechtlich zulässiges Steuermanagement, sagt der türkische Volkswirtschaftler Ceyhun Elgin. Der Professor von der Boğaziçi-Universität in Istanbul, der zuvor auch an renommierten US-Universitäten wie der Columbia University lehrte, hat eine Analyse erstellt. Die Studie zeige, dass BlackRock zur Steuervermeidung in der EU ausgeklügelte Strategien nutzt.
"Damit erreicht das Unternehmen für sich effektive Steuersätze, die etwa halb so hoch sind, wie die gesetzlichen Steuersätze in wichtigen EU-Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Italien", erklärt Elgin. Die Folge seien erhebliche Verluste an öffentlichen Einnahmen. Für die EU werden sie auf 500 Millionen bis eine Milliarde Euro zwischen 2017 und 2023 geschätzt. Allein Deutschland würden so jedes Jahr mindestens 50 Millionen Euro entgehen.
BlackRock kritisiert Studie
BlackRock teilt dagegen auf Anfrage schriftlich mit, dass die Studie falsche und irreführende Behauptungen enthalte: "BlackRock zahlt Steuern, gemäß den von den jeweiligen Steuerbehörden festgelegten Steuersätzen". Das Unternehmen werde von unabhängigen Steuerexperten und Rechtsanwälten über die Verpflichtungen beraten und man handele "konservativ, um sicherzustellen, dass BlackRock alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern" zahle.
Zwei Mechanismen zur Steuervermeidung
Durch konzerninterne Transaktionen werde die Steuerbelastung des Unternehmens erheblich reduziert, argumentiert Elgin. BlackRock untergrabe die Steuerfairness, indem systematisch Lücken und Schwachstellen in den internationalen Steuerregelungen ausgenutzt würden.
"Diese Steuervermeidungsmodelle basieren vor allem auf zwei Mechanismen: Verrechnungspreise und Gewinnverlagerungen. Zum Beispiel berechnet BlackRock seinen Tochtergesellschaften in Hochsteuerländern wie Deutschland oder Frankreich sehr hohe interne Lizenzgebühren für die Nutzung der BlackRock Investment- und Risikosoftware "Aladdin." Diese Gebühren minderten die steuerpflichtigen Gewinne deutlich, erläutert Elgin weiter. Gleichzeitig flössen diese Gebühren als Einkünfte an Tochtergesellschaften mit Sitz in Ländern wie Irland oder Luxemburg, die viel niedrigere Steuersätze haben.
Schirdewan: Merz soll Steuerschlupflöcher schließen
Die BlackRock-Töchter dort sind oft so genannte tote Gesellschaften, die zwar formal existieren, jedoch vor Ort kaum wirtschaftlich aktiv sind, weil sie vor allem steuerlichen Zwecken dienen. Mit solchen Strategien werde den öffentlichen Haushalten viel Geld entzogen, dass beispielsweise in Bildung oder Gesundheit investiert werden könnte, sagt der Europaparlamentarier Martin Schirdewan.
Der Co-Vorsitzende der Linken-Fraktion im EU-Parlament hat die Studie in Auftrag gegeben und sieht in dem Ergebnis auch eine Belastung für Friedrich Merz. Der war von 2016 bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland. Es kratze durchaus an der Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers, sich an solchen Steuervermeidungspraktiken beteiligt zu haben, sagt Schirdewan. "Da Friedrich Merz Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland ja offenkundig sich ein sehr umfangreiches Wissen angeeignet hat, wie Steuervermeidung funktioniert, finde ich, kann er jetzt als Bundeskanzler von diesem Wissen auch Gebrauch machen und die Steuerschlupflöcher schließen."
Studie empfiehlt umfassende Berichtspflicht
In diesem Sinne empfiehlt die Studie eine umfassende Berichtspflicht für große Unternehmen, die in der EU aktiv sind. So müssten vor allem Informationen über Gewinne, Umsätze, Transaktionen und alle gezahlten Steuern offengelegt werden. Gleichzeitig brauche es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Steuerbehörden und sollten Konzerne, denen es an der nötigen Transparenz mangele, von öffentlichen Aufträgen oder beratenden Funktionen bei EU-Institutionen ausgeschlossen werden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke