Ferrari Testarossa - ein klangvoller Sportwagenname seit 1957. Das EU-Amt für geistiges Eigentum hob den Markenschutz für Testarossa aber 2023 auf. Dagegen klagte der italienische Autohersteller und bekam nun recht.
Unter dem Namen Testarossa (damals "Testa Rossa" geschrieben) baute Ferrari bereits 1957 einen Rennwagen für die Sportwagen-Weltmeisterschaft. Der Name Testa Rossa, also Rot-Kopf, kam von den rot lackierten Ventildeckeln der Ferrari-Motoren.
In den 1980er-Jahren nannte Ferrari dann noch einmal einen Sportwagen Testarossa, ein legendäres Modell in Keilform, das unter anderem in der US-Fernsehserie Miami Vice einen Auftritt hatte. Allerdings nicht im klassischen Ferrari-Rot, sondern passend zu den Florida-Krimis in strahlendem Weiß lackiert.

Hauptdarsteller Don Johnson in einer Szene der amerikanischen TV-Serie Miami Vice vor seinem Ferrari Testarossa, aufgenommen 1987.
2023 wurde Schutz aufgehoben
Der Name Testarossa war lange eine geschützte EU-Marke. 2023 wurde der Markenschutz dann jedoch vom EU-Amt für geistiges Eigentum aufgehoben. Das Argument: Ferrari habe die Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt. Der italienische Sportwagenbauer hatte dagegen geklagt und nun vor dem Europäischen Gericht in erster Instanz Recht bekommen.
Der Markenschutz für die Wortmarke Testarossa bleibt bestehen, so das Gericht. Der Ferrari Testarossa wird zwar seit den 1990er-Jahren nicht mehr gebaut. Ferrari habe die Marke aber weiterhin benutzt, und zwar beim Handel mit gebrauchten Sportwagen der Marke und mit Ersatzteilen, sowie auch bei der Herstellung von Ferrari-Automodellen unter Ferrari-Lizenz.
Spielzeughersteller hatte geklagt
Gegen das Markenrecht am Namen Testarossa war der Spielzeug-Unternehmer Kurt Hesse vorgegangen. Er hat bereits mehrere Markenrecht-Streitigkeiten gegen große Autohersteller geführt. So zum Beispiel ein Verfahren gegen Opel wegen des berühmtem Blitz-Symbols der Autofirma.
Hintergrund ist anscheinend, dass Kurt Hesse die Lizenzgebühren vermeiden will, wenn er Modelle von legendären Autos herstellt. Außerdem soll er geplant haben, den Modellnamen Testarossa auch für Fahrräder, E-Bikes oder Rasierer zu nutzen.
Gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichts ist noch ein Rechtsmittel möglich. Die Erfolgsaussichten dürften aber nicht sehr groß sein. Bereits 2020 hatte nämlich der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Wortmarke Testarossa gefällt. Auch dieses Urteil hatte die Markenrechte von Ferrari gestärkt.
Az. T-1103/23 und T-1104/23
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